ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand September 2026)

1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

(1) Diese AGB gelten für alle Nachhilfeverträge zwischen der Lernwerkstatt Feuerbach (nachfolgend „wir“) und den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler: innen (nachfolgend „Kunde“). (2) Der Unterricht erfolgt vor Ort in den Räumen der Lernwerkstatt Feuerbach in kleinen Gruppen mit maximal 4 Schüler: innen pro Gruppe. In Ausnahmefällen kann die Gruppe kurzfristig bis maximal 5 Schüler: innen umfassen. Bei Nachhilfe direkt an der Schule der Schülerin oder des Schülers kann die Gruppengröße aus organisatorischen Gründen bis maximal 6 Schüler: innen betragen. Diese Regelung wird vor Vertragsschluss ausdrücklich besprochen und im Vertrag vermerkt. (3) Der Unterricht dient dem Schließen von Wissenslücken, der Vertiefung des aktuellen Schulstoffs sowie der Prüfungsvorbereitung und wird als Präsenz-, Online- oder Hybridunterricht erteilt. (4) Die Lernwerkstatt Feuerbach ist berechtigt, die Nachhilfe von freien Lehrkräften durchführen zu lassen. (5) Es wird ausdrücklich keine Garantie für einen bestimmten Lernerfolg, eine Notenverbesserung oder das Erreichen eines bestimmten Schulabschlusses übernommen. Der Erfolg hängt maßgeblich von der Mitarbeit, den Vorkenntnissen und der Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler ab. (6) Es besteht kein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft. Wir dürfen Lehrkräfte jederzeit austauschen, sofern hierdurch der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. (7) Die Unterrichtstermine werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Eine Verlegung aus dringenden betrieblichen Gründen ist im Ausnahmefall nach rechtzeitiger Ankündigung (mindestens 48 Stunden vorher) und in Absprache mit dem Kunden möglich. (8) Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Nachhilfelehrkraft.  

 

2. Preise, Leistungsumfang & Zahlungsbedingungen

(1) Die aktuell gültigen Preise und die einmalige Anmeldegebühr ergeben sich aus der jeweils aktuellen Angebots- und Preisübersicht (Flyer/Infoblatt), die Bestandteil dieses Vertrages ist. (2) Es gibt Stand Juni 2026 drei Pakete:

•       1 × wöchentliche Teilnahme → durchschnittlich 8 Schulstunden pro Monat („START“)

•       2 × wöchentliche Teilnahme → durchschnittlich 16 Schulstunden pro Monat („OPTIMAL“)

•       3 × wöchentliche Teilnahme → durchschnittlich 24 Schulstunden pro Monat („INTENSIV“)

(3) Eine Teilnahme/Kurseinheit umfasst in der Regel 2 Schulstunden à 45 Minuten (90 Minuten insgesamt). 

(4) Bei Nachhilfe direkt an der Schule der Schülerin oder des Schülers haben Sie als Kunde das Recht, an unseren Ferienkursen in unseren Räumlichkeiten der Lernwerkstatt Feuerbach kostenfrei teilzunehmen.  (5) Der Nachhilfeunterricht ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.

(6) Zahlung per SEPA-Lastschrift:
Bei allen Verträgen erfolgt die Zahlung der monatlichen Beiträge grundsätzlich per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt uns hierzu ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Fälligkeitsdatum. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Rücklastschriften entstehen (z. B. mangels Deckung oder aufgrund fehlerhafter Angaben), sind vom Kunden zu tragen, sofern er die Rücklastschrift zu vertreten hat. Der Kunde wird mindestens 5 Tage vor dem ersten Lastschrifteinzug über den Einzug (Pre-Notification) informiert. Bei wiederkehrenden Zahlungen kann diese Vorabinformation einmalig erfolgen.

3. Preisanpassungen

(1) Wir sind berechtigt, das monatliche Entgelt frühestens 6 Monate nach Vertragsbeginn anzuheben, um gestiegene Gesamtkosten (z. B. Honorare der freien Lehrkräfte, Miete oder Energie) auszugleichen. Die Erhöhung erfolgt in einem dem Kostenanstieg angemessenen Umfang. Die Preiserhöhung wird Ihnen mindestens 2 Monate vor Inkrafttreten in Textform mit Begründung mitgeteilt. Sie haben dann ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

4. Kostenlose Probestunde 

(1) Jede Schülerin und jeder Schüler darf vor Vertragsabschluss einen unverbindlichen und kostenlosen Probetermin (2x Schulstunden/1,5h) in Anspruch nehmen. (2) Die Probestunde dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Einschätzung, ob die Chemie und die Lernatmosphäre passen. (3) Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Nachhilfevertrages besteht nicht.

(4) Auch wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt, bleibt die Probestunde kostenfrei. 

5. Vertragslaufzeit & Abmeldung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Die ordentliche Abmeldefrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. (3) Die Abmeldung muss in Textform (E-Mail oder Brief) erfolgen. (4) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (5) Ein Sonderkündigungsrecht mit 4 Wochen Frist zum Monatsende besteht bei nachgewiesenem Umzug (kein vergleichbarer Standort in zumutbarer Entfernung) oder nachgewiesener Arbeitslosigkeit des Zahlungspflichtigen.

6. Unterrichtsausfall & Fehlstunden

(1) Wird ein Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, suchen wir gemeinsam nach einer Lösung zum Nachholen oder Verschieben des ursprünglich geplanten Termins. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. (2) unentschuldigt versäumte Stunden gelten als erteilt und werden berechnet. (3) Nicht nachgeholte Stunden verfallen im September des folgenden Schuljahres, sofern das Nichtzustandekommen des Nachholtermins nicht von der Lernwerkstatt Feuerbach zu vertreten ist. Nachholstunden sollen zeitnah genutzt werden. (4) Fällt Unterricht von unserer Seite aus, wird die Stunde immer nachgeholt. (5) Ein Anspruch auf dieselbe Gruppe oder auf dieselbe Lehrkraft besteht nicht.

7. Ferienregelung

(1) Bei Nachhilfe in unseren Räumen findet Unterricht auch in den Schulferien statt – außer in den Weihnachtsferien sowie an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg. (2) Die Ferienregelung und die genauen Zeiten des Ferienunterrichts können jährlich angepasst werden und werden jeweils immer mindestens 3 Wochen vor den Schulferien bekanntgegeben. (3) In den Sommerferien findet in ausgewählten Zeiträumen, die mindestens einen Monat vor Start der Sommerferien bekanntgegeben werden, Blockunterricht statt. In diesem Blockunterricht findet der Unterricht im Gesamtumfang in dem Ausmaß statt, wie das üblich vereinbarte Stundenkontingent (4) Für jeden Monat des Kalenderjahres ist das Schulgeld fällig.   

8. Umstellung Präsenz ↔ Online / Höhere Gewalt

Bei Krankheit oder behördlichen Anordnungen (z. B. Lockdown) kann der Unterricht kurzfristig auf Online-Unterricht umgestellt werden. Der Unterricht wird dann 1:1 fortgeführt. Wir behalten uns demnach vor, für den Online-Unterricht verschiedene Videokonferenzsysteme oder digitale Tools einzusetzen. Für Ausfälle oder Störungen bei externen Dienstanbietern haften wir nicht. 

9. Besondere Regelungen Online-Unterricht

Der Kunde sorgt für stabile Internetverbindung, Mikrofon und (empfohlen) Webcam. Bei technischen Problemen auf Kundenseite gilt die Stunde als erteilt. Online-Stunden werden aus Datenschutzgründen nicht aufgezeichnet. Bitte beachten Sie Datenschutzrisiken bei jeglichen Drittanbietern.  

10. Fächer- & Gruppenwechsel

Ein Wechsel des Faches oder der Gruppe ist jederzeit kostenlos möglich, soweit Plätze und Kapazitäten verfügbar sind.

11. Unterrichtsmaterialien

(1) Bereitgestellte Unterrichtsmaterialien dürfen nur nach Rücksprache kopiert und ausschließlich für den eigenen Vertragszweck verwendet werden. (2) Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung ist untersagt.

12. Haftung

(1) Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. (3) Keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände oder technische Probleme des Kunden. (4) Keine Haftung für Lernfortschritte. 

13. Verhalten & Ausschluss 


(1) Bei grob ungebührlichem, störendem oder die Lernatmosphäre nachhaltig beeinträchtigendem Verhalten (auch im Online-Unterricht) kann die Schülerin oder der Schüler nach vorheriger erfolgloser Verwarnung vom Unterricht ausgeschlossen werden.
(2) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt für den laufenden Monat bestehen. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung des freien Nachhilfeplatzes erlangen.
(3) Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die ihre Kinder vorsätzlich oder grob fahrlässig in den Räumen der Lernwerkstatt Feuerbach verursachen.

14. Datenschutz

Verantwortlicher: Nick Hamann, Burgenlandstraße 72, 70469 Stuttgart, info@lernwerkstatt-feuerbach.de

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Abrechnung und gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, f DSGVO). Keine Weitergabe an Dritte (außer Bank, Steuerberater, ggf. Inkasso). Speicherdauer: Vertragsdauer + 10 Jahre. Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie jederzeit auch online unter: https://lernwerkstatt-feuerbach.de/datenschutzerklaerung/ 

15. Widerrufsbelehrung (bei Online-, Telefon- oder Haustüranmeldung)

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung per E-Mail oder Brief an die oben genannte Adresse. Muster-Widerrufsformular siehe unten. Bei ausdrücklichem Wunsch auf sofortigen Unterrichtsbeginn erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der ersten Stunde. Wenn der Kunde verlangt, dass der Unterricht während der Widerrufsfrist beginnen soll, hat er für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen einen angemessenen Wertersatz zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB). 

16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. (2) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. (3) Hinweis nach § 36 VSBG: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.